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Erscheinung:26.07.2022, Stand:geändert am 01.12.2022 | Thema Maßnahmen BaFin setzt Geldbuße fest

Die BaFin hat am 14. Juli 2022 gegen eine natürliche Person eine Geldbuße in Höhe von 2.500 Euro wegen eines Verstoßes gegen Artikel 15 i.V.m. Artikel 12 Absatz 1 Buchstabe a Unterabsatz i der Marktmissbrauchsverordnung (MAR) festgesetzt.

Gegen den Bußgeldbescheid kann Einspruch eingelegt werden.

Aktualisierung (02.08.2022):

Gegen den Bußgeldbescheid wurde Einspruch eingelegt.

Aktualisierung (01.12.2022):

Am 6. November 2022 wurde der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zurückgenommen. Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig.

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