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Erscheinung:21.03.2022, Stand:geändert am 31.03.2022 | Thema Maßnahmen BaFin setzt Geldbußen fest

Die BaFin hat am 4. März 2022 gegen eine natürliche Person Geldbußen in Höhe von 136.000 Euro wegen Verstößen gegen § 33 Absatz 1 Satz 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) festgesetzt.

Gegen den Bußgeldbescheid kann Einspruch eingelegt werden.

Aktualisierung (31.03.2022):

Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig.

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