Erscheinung:21.03.2022, Stand:geändert am 31.03.2022 | Thema Maßnahmen BaFin setzt Geldbußen fest
Die BaFin hat am 4. März 2022 gegen eine natürliche Person Geldbußen in Höhe von 136.000 Euro wegen Verstößen gegen § 33 Absatz 1 Satz 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) festgesetzt.
Gegen den Bußgeldbescheid kann Einspruch eingelegt werden.
Aktualisierung (31.03.2022):
Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig.