Erscheinung:01.02.2022, Stand:geändert am 14.02.2022 | Thema Maßnahmen BaFin setzt Geldbußen fest
Die BaFin hat am 19. Januar 2022 gegen eine natürliche Person Geldbußen in Höhe von 10.000 Euro wegen Verstößen gegen § 115 Absatz 1 Satz 1 und § 115 Abs. 1 Satz 2 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) festgesetzt.
Gegen den Bußgeldbescheid kann Einspruch eingelegt werden.
Aktualisierung (14.02.2022):
Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig.