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Erscheinung:01.02.2022, Stand:geändert am 14.02.2022 | Thema Maßnahmen BaFin setzt Geldbußen fest

Die BaFin hat am 19. Januar 2022 gegen eine natürliche Person Geldbußen in Höhe von 10.000 Euro wegen Verstößen gegen § 115 Absatz 1 Satz 1 und § 115 Abs. 1 Satz 2 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) festgesetzt.

Gegen den Bußgeldbescheid kann Einspruch eingelegt werden.

Aktualisierung (14.02.2022):

Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig.

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