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Erscheinung:19.08.2024, Stand:geändert am 23.08.2024 | Thema Maßnahmen Bekanntmachung zu einer natürlichen Person

Die Finanzaufsicht BaFin hat am 4. Juli 2024 gegen eine natürliche Person Geldbußen in Höhe von 32.000 Euro wegen Verstößen gegen § 33 Absatz 1 Satz 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) festgesetzt.

Gegen den Bußgeldbescheid kann Einspruch eingelegt werden.

Aktualisierung (23.08.2024):

Gegen den Bußgeldbescheid wurde Einspruch eingelegt.

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