Erscheinung:22.07.2024 | Thema Maßnahmen Bekanntmachung
Die Finanzaufsicht BaFin hat am 28. Juni 2024 gegen eine natürliche Person Geldbußen in Höhe von 140.000 Euro wegen Verstößen gegen Artikel 19 Absatz 1 der Marktmissbrauchsverordnung (MAR) festgesetzt.
Gegen den Bußgeldbescheid kann Einspruch eingelegt werden.