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Erscheinung:22.07.2024 | Thema Maßnahmen Bekanntmachung

Die Finanzaufsicht BaFin hat am 28. Juni 2024 gegen eine natürliche Person Geldbußen in Höhe von 140.000 Euro wegen Verstößen gegen Artikel 19 Absatz 1 der Marktmissbrauchsverordnung (MAR) festgesetzt.

Gegen den Bußgeldbescheid kann Einspruch eingelegt werden.

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