Erscheinung:19.06.2024, Stand:geändert am 03.07.2024 | Thema Maßnahmen Bekanntmachung
Die Finanzaufsicht BaFin hat am 15. Februar 2024 gegen eine Leitungsperson eines Inlandsemittenten eine Geldbuße in Höhe von 8.000 Euro wegen eines Verstoßes gegen § 114 Absatz 1 Satz 2 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) festgesetzt.
Gegen den Bußgeldbescheid kann Einspruch eingelegt werden.
Aktualisierung (03.07.2024):
Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig.