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Erscheinung:19.06.2024 | Thema Maßnahmen Bekanntmachung

Die Finanzaufsicht BaFin hat am 15. Februar 2024 gegen eine Leitungsperson eines Inlandsemittenten eine Geldbuße in Höhe von 8.000 Euro wegen eines Verstoßes gegen § 114 Absatz 1 Satz 2 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) festgesetzt.

Gegen den Bußgeldbescheid kann Einspruch eingelegt werden.

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