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Erscheinung:10.08.2020 | Thema Maßnahmen BaFin setzt Geldbußen fest

Die BaFin hat am 15. Juli 2020 gegen eine Leitungsperson eines Inlandsemittenten Geldbußen in Höhe von 10.000 Euro wegen Verstößen gegen § 114 Absatz 1 Satz 2 und § 115 Absatz 1 Satz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) festgesetzt.

Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig.

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