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Erscheinung:10.08.2020, Stand:geändert am 28.08.2020 | Thema Maßnahmen BaFin setzt Geldbuße fest

Die BaFin hat am 4. August 2020 gegen eine natürliche Person eine Geldbuße in Höhe von 19.000 Euro wegen eines Verstoßes gegen Artikel 17 Absatz 1 Unterabsatz 1 der Marktmissbrauchsverordnung (MAR) festgesetzt.

Gegen den Bußgeldbescheid kann Einspruch eingelegt werden.

Aktualisierung (28.08.2020):

Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig.

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