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Erscheinung:11.02.2020, Stand:geändert am 20.02.2020 | Thema Maßnahmen BaFin setzt Geldbußen fest

Die BaFin hat am 23. Januar 2020 gegen eine natürliche Person Geldbußen in Höhe von 120.000 Euro wegen Verstößen gegen § 21 Absatz 1 Satz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) alte Fassung festgesetzt.

Gegen den Bußgeldbescheid kann Einspruch eingelegt werden.

Aktualisierung (20.02.2020):

Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig.

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