BaFin - Navigation & Service

Erscheinung:07.02.2020, Stand:geändert am 25.11.2021 | Thema Maßnahmen BaFin setzt Geldbußen fest

Die BaFin hat am 23. Januar 2020 gegen eine natürliche Person Geldbußen in Höhe von 80.000 Euro wegen Verstößen gegen § 21 Absatz 1 Satz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) alte Fassung festgesetzt.

Gegen den Bußgeldbescheid kann Einspruch eingelegt werden.

Aktualisierung (10.02.2020):

Gegen den Bußgeldbescheid wurde Einspruch eingelegt.

Aktualisierung (25.11.2021):

Aufgrund neuer Informationen von Seiten der natürlichen Person wurde der Bußgeldbescheid zurückgenommen.

Zusatzinformationen

Fanden Sie den Beitrag hilfreich?

Wir freuen uns über Ihr Feedback

Es hilft uns, die Webseite kontinuierlich zu verbessern und aktuell zu halten. Bei Fragen, für deren Beantwortung wir Sie kontaktieren sollen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular. Hinweise auf tatsächliche oder mögliche Verstöße gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften richten Sie bitte an unsere Hinweisgeberstelle.

Wir freuen uns über Ihr Feedback