Erscheinung:07.02.2020, Stand:geändert am 25.11.2021 | Thema Maßnahmen BaFin setzt Geldbußen fest
Die BaFin hat am 23. Januar 2020 gegen eine natürliche Person Geldbußen in Höhe von 80.000 Euro wegen Verstößen gegen § 21 Absatz 1 Satz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) alte Fassung festgesetzt.
Gegen den Bußgeldbescheid kann Einspruch eingelegt werden.
Aktualisierung (10.02.2020):
Gegen den Bußgeldbescheid wurde Einspruch eingelegt.
Aktualisierung (25.11.2021):
Aufgrund neuer Informationen von Seiten der natürlichen Person wurde der Bußgeldbescheid zurückgenommen.