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Erscheinung:25.03.2025, Stand:geändert am 03.04.2025 | Thema Maßnahmen Bekanntmachung

Die Finanzaufsicht BaFin hat am 6. März 2025 eine Geldbuße in Höhe von 1.095.000 Euro gegen die Talanx AG festgesetzt.

Der Sanktion lag ein Verstoß gegen § 115 Absatz 1 Satz 2 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) zugrunde. Die Talanx AG hatte die Bekanntmachung darüber, ab welchem Zeitpunkt und unter welcher Internetadresse der Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2022 zusätzlich zu seiner Verfügbarkeit im Unternehmensregister öffentlich zugänglich war, nicht rechtzeitig veröffentlicht.

Das Unternehmen kann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.

Aktualisierung (03.04.2025):

Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig.

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