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Erscheinung:02.02.2024 | Thema Maßnahmen Bekanntmachung zur Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft

Die Finanzaufsicht BaFin hat am 22. Januar 2024 eine Geldbuße in Höhe von 200.000 Euro gegen die Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft festgesetzt.

Der Sanktion lagen Verstöße gegen § 114 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit § 117 Nummer 1 sowie § 115 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit § 117 Nummer 2 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) zugrunde.

Die Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft hatte keine Bekanntmachung darüber veröffentlicht, ab welchem Zeitpunkt und unter welcher Internetadresse die in § 114 Absatz 2 WpHG genannten Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2021 zusätzlich zu ihrer Verfügbarkeit im Unternehmensregister öffentlich zugänglich waren.

Die Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft hatte keine Bekanntmachung darüber veröffentlicht, ab welchem Zeitpunkt und unter welcher Internetadresse der Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2022 zusätzlich zu seiner Verfügbarkeit im Unternehmensregister öffentlich zugänglich war.

Das Unternehmen kann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.

Aktualisierung (14.02.2024):

Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig.

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