Erscheinung:08.12.2022, Stand:geändert am 17.04.2024 | Thema Maßnahmen Finanzberichterstattung: Bundesamt für Justiz verhängt Ordnungsgeld gegen die ZhongDe Waste Technology AG
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 18. Oktober 2022 ein Ordnungsgeld in Höhe von 50.000 Euro zulasten der ZhongDe Waste Technology AG festgesetzt.
Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) zugrunde. Die ZhongDe Waste Technology AG hatte die Konzernrechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2020 nicht beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht. Rechtsgrundlage für die Sanktion ist § 335 HGB.
Die Gesellschaft hat gegen die Ordnungsgeldentscheidung Beschwerde eingelegt.
Aktualisierung:
Mit Schreiben vom 20. März 2024 wurde die Beschwerde gegen die Ordnungsgeldentscheidung zurückgenommen.
Die Ordnungsgeldentscheidung vom 18. Oktober 2022 ist somit bestandskräftig.