BaFin - Navigation & Service

Erscheinung:08.11.2022, Stand:geändert am 22.11.2022 | Thema Maßnahmen Union Service-Gesellschaft mbH: BaFin setzt Geldbuße fest

Die BaFin hat am 31. Oktober 2022 eine Geldbuße in Höhe von 200.000 Euro gegen die Union Service-Gesellschaft mbH festgesetzt.

Der Sanktion lag ein Verstoß gegen § 130 Absatz 1 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) in Verbindung mit § 33 Absatz 2 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) zugrunde. Die Union Service-Gesellschaft mbH hatte Stimmrechtsmitteilungen nicht rechtzeitig abgegeben.

Das Unternehmen kann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.

Aktualisierung (22.11.2022):

Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig.

Zusatzinformationen

Fanden Sie den Beitrag hilfreich?

Wir freuen uns über Ihr Feedback

Es hilft uns, die Webseite kontinuierlich zu verbessern und aktuell zu halten. Bei Fragen, für deren Beantwortung wir Sie kontaktieren sollen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular. Hinweise auf tatsächliche oder mögliche Verstöße gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften richten Sie bitte an unsere Hinweisgeberstelle.

Wir freuen uns über Ihr Feedback