Erscheinung:08.11.2022, Stand:geändert am 22.11.2022 | Thema Maßnahmen Union Service-Gesellschaft mbH: BaFin setzt Geldbuße fest
Die BaFin hat am 31. Oktober 2022 eine Geldbuße in Höhe von 200.000 Euro gegen die Union Service-Gesellschaft mbH festgesetzt.
Der Sanktion lag ein Verstoß gegen § 130 Absatz 1 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) in Verbindung mit § 33 Absatz 2 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) zugrunde. Die Union Service-Gesellschaft mbH hatte Stimmrechtsmitteilungen nicht rechtzeitig abgegeben.
Das Unternehmen kann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.
Aktualisierung (22.11.2022):
Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig.