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Erscheinung:12.10.2022, Stand:geändert am 19.10.2022 | Thema Maßnahmen Singulus Technologies Aktiengesellschaft: BaFin setzt Geldbuße fest

Die BaFin hat am 4. Oktober 2022 eine Geldbuße in Höhe von 340.000 Euro gegen die Singulus Technologies Aktiengesellschaft festgesetzt.

Der Sanktion lag ein Verstoß gegen § 114 Absatz 1 Satz 2 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) zugrunde. Die Singulus Technologies Aktiengesellschaft hatte die Bekanntmachung darüber, ab welchem Zeitpunkt und unter welcher Internetadresse die in § 114 Absatz 2 WpHG genannten Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2020 zusätzlich zu ihrer Verfügbarkeit im Unternehmensregister öffentlich zugänglich waren, nicht rechtzeitig veröffentlicht.

Das Unternehmen kann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.

Aktualisierung (19.10.2022):

Das Unternehmen hat am 18.10.2022 gegen den Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt.

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