Erscheinung:19.07.2022, Stand:geändert am 07.08.2024 | Thema Maßnahmen MATERNUS-Kliniken AG: BaFin setzt Geldbußen fest
Die BaFin hat am 7. Juli 2022 Geldbußen in Höhe von 510.000 Euro gegen die MATERNUS-Kliniken AG festgesetzt.
Der Sanktion lagen Verstöße gegen § 115 Absatz 1 Satz 1 Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) zugrunde. Die MATERNUS-Kliniken AG hatte der Öffentlichkeit die Halbjahresfinanzberichte für die Geschäftsjahre 2016, 2017 und 2018 nicht zur Verfügung gestellt.
Das Unternehmen kann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.
Aktualisierung (26.07.2022):
Das Unternehmen hat am 25. Juli 2022 gegen den Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt.
Aktualisierung (07.08.2024):
Als Ergebnis der mündlichen Verhandlung hat das Amtsgericht Frankfurt am Main mit Urteil vom 28. April 2023 gegen die MATERNUS-Kliniken AG nach Erörterung der Sach- und Rechtslage eine Geldbuße in Höhe von 360.000 Euro festgesetzt. Das Urteil ist rechtskräftig.