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Erscheinung:19.07.2022, Stand:geändert am 07.08.2024 | Thema Maßnahmen MATERNUS-Kliniken AG: BaFin setzt Geldbußen fest

Die BaFin hat am 7. Juli 2022 Geldbußen in Höhe von 510.000 Euro gegen die MATERNUS-Kliniken AG festgesetzt.

Der Sanktion lagen Verstöße gegen § 115 Absatz 1 Satz 1 Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) zugrunde. Die MATERNUS-Kliniken AG hatte der Öffentlichkeit die Halbjahresfinanzberichte für die Geschäftsjahre 2016, 2017 und 2018 nicht zur Verfügung gestellt.

Das Unternehmen kann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.

Aktualisierung (26.07.2022):

Das Unternehmen hat am 25. Juli 2022 gegen den Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt.

Aktualisierung (07.08.2024):

Als Ergebnis der mündlichen Verhandlung hat das Amtsgericht Frankfurt am Main mit Urteil vom 28. April 2023 gegen die MATERNUS-Kliniken AG nach Erörterung der Sach- und Rechtslage eine Geldbuße in Höhe von 360.000 Euro festgesetzt. Das Urteil ist rechtskräftig.

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