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Erscheinung:07.04.2022, Stand:geändert am 06.07.2023 | Thema Maßnahmen Softing AG: BaFin setzt Geldbuße fest

Die BaFin hat am 30. März 2022 eine Geldbuße in Höhe von 150.000 Euro gegen die Softing AG festgesetzt.

Der Sanktion lag ein Verstoß gegen Artikel 17 Absatz 1 Unterabsatz 1 der Marktmissbrauchsverordnung (Market Abuse Regulation - MAR) zugrunde. Die Softing AG hatte eine Insiderinformation nicht unverzüglich bekanntgemacht.

Das Unternehmen kann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.

Aktualisierung (20.04.2022):

Das Unternehmen hat am 19. April 2022 gegen den Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt.

Aktualisierung (06.07.2023):

Als Ergebnis der mündlichen Verhandlung hat das Amtsgericht Frankfurt am Main mit Urteil vom 17. November 2022 gegen die Softing AG nach Erörterung der Sach- und Rechtslage eine Geldbuße in Höhe von 150.000 Euro festgesetzt. Das Urteil ist rechtskräftig.

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