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Erscheinung:21.02.2022, Stand:geändert am 07.03.2022 | Thema Maßnahmen SLEEPZ AG: BaFin setzt Geldbuße fest

Die BaFin hat am 19. Januar 2022 eine Geldbuße in Höhe 120.000 Euro gegen die SLEEPZ AG festgesetzt.

Der Sanktion lag ein Verstoß gegen § 115 Abs. 1 Satz 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) zugrunde. Die SLEEPZ AG hatte der Öffentlichkeit den Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2019 nicht zur Verfügung gestellt.

Das Unternehmen kann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.

Aktualisierung (07.03.2022):

Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig.

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