Erscheinung:01.02.2022, Stand:geändert am 07.04.2022 | Thema Bedeutende Stimmrechtsanteile Herr Sascha Magsamen: BaFin ordnet Abgabe von Stimmrechtsmitteilungen an
Die BaFin hat am 21.01.2022 gegen Herrn Sascha Magsamen die Abgabe von diversen Stimmrechtsmitteilungen gegenüber der BaFin und der tiscon AG zur Erfüllung seiner Meldepflichten nach §§ 33 ff. des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) angeordnet.
Herr Sascha Magsamen hat diverse Stimmrechtsmitteilungen nach §§ 33 ff. WpHG für Schwellenberührungen in den Jahren 2013 bis 2016 an der tiscon AG unterlassen.
Der Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.
Aktualisierung (07.04.2022):
Herr Magsamen hat am 24. Februar 2022 gegen die Anordnung Widerspruch eingelegt