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Erscheinung:03.03.2021, Stand:geändert am 26.04.2021 | Thema Maßnahmen Webac Holding Aktiengesellschaft: BaFin setzt Geldbuße fest

Die BaFin hat am 1. März 2021 eine Geldbuße in Höhe von 12.000 Euro gegen die Webac Holding Aktiengesellschaft festgesetzt.

Der Sanktion lag ein Verstoß gegen § 114 Absatz 1 Satz 2 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) zugrunde. Die Webac Holding Aktiengesellschaft hatte keine Bekanntmachung darüber veröffentlicht, ab welchem Zeitpunkt und unter welcher Internetadresse die in § 114 Absatz 2 WpHG genannten Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2018 zusätzlich zu ihrer Verfügbarkeit im Unternehmensregister öffentlich zugänglich waren.

Das Unternehmen kann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.

Aktualisierung (25.03.2021):

Der Bußgeldbescheid vom 1. März 2021 wurde zurückgenommen. Die BaFin hat am 16. März 2021 erneut einen Bußgeldbescheid erlassen und eine Geldbuße in Höhe von 12.000 Euro festgesetzt. Der Sanktion lag der gleiche Verstoß gegen § 114 Absatz 1 Satz 2 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) zugrunde. Die Webac Holding Aktiengesellschaft hatte keine Bekanntmachung darüber veröffentlicht, ab welchem Zeitpunkt und unter welcher Internetadresse die in § 114 Absatz 2 WpHG genannten Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2018 zusätzlich zu ihrer Verfügbarkeit im Unternehmensregister öffentlich zugänglich waren.

Das Unternehmen kann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.

Aktualisierung (26.04.2021):

Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig.

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