Erscheinung:01.10.2024, Stand:geändert am 16.10.2024 | Thema Maßnahmen Bekanntmachung zur ADLER Real Estate GmbH
Die Finanzaufsicht BaFin hat am 20. September 2024 eine Geldbuße in Höhe von 140.000 Euro gegen die ADLER Real Estate GmbH festgesetzt.
Der Sanktion lag ein Verstoß gegen § 130 Absatz 1 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) in Verbindung mit § 114 Absatz 1 Satz 2 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) zugrunde. Die ADLER Real Estate GmbH hatte keine Bekanntmachung darüber veröffentlicht, ab welchem Zeitpunkt und unter welcher Internetadresse die in § 114 Absatz 2 WpHG genannten Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2020 zusätzlich zu ihrer Verfügbarkeit im Unternehmensregister öffentlich zugänglich waren.
Das Unternehmen kann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.
Aktualisierung (16.10.2024):
Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig.