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Erscheinung:11.09.2024 | Thema Maßnahmen Bekanntmachung zur Dr. Hönle AG

Die Finanzaufsicht BaFin hat am 7. August 2024 Geldbußen in Höhe von 200.000 Euro gegen die Dr. Hönle AG festgesetzt.

Der Sanktion lagen Verstöße gegen Artikel 17 Absatz 1 Unterabsatz 1 der Marktmissbrauchsverordnung (Market Abuse Regulation - MAR) sowie § 114 Absatz 1 Satz 2 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) zugrunde.

Die Dr. Hönle AG hatte eine Insiderinformation nicht bekanntgemacht.

Die Dr. Hönle AG hatte keine Bekanntmachung darüber veröffentlicht, ab welchem Zeitpunkt und unter welcher Internetadresse die in § 114 Absatz 2 WpHG genannten Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2020/2021 zusätzlich zu ihrer Verfügbarkeit im Unternehmensregister öffentlich zugänglich waren.

Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig.


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