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Erscheinung:18.07.2024 | Thema Maßnahmen Finanzberichterstattung: Bundesamt für Justiz verhängt Ordnungsgeld gegen die ROY Asset Holding SE

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 27.05.2024 ein Ordnungsgeld in Höhe von 50.000 Euro zulasten der ROY Asset Holding SE festgesetzt.

Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) zugrunde. Die ROY Asset Holding SE hatte die Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2021 nicht vollständig beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht. Rechtsgrundlage für die Sanktion ist § 335 HGB.

Die Gesellschaft hat gegen die Ordnungsgeldentscheidung Beschwerde eingelegt.

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