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Erscheinung:17.07.2024 | Thema Maßnahmen Bekanntmachung zur The Social Chain AG

The Social Chain AG: BaFin nimmt Veröffentlichungen im Wege der Selbstvornahme vor.

Die BaFin hat am 15. Juli 2024 im Wege der Selbstvornahme gemäß § 6 Absatz 14 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) für The Social Chain AG vier Veröffentlichungen bzgl. Stimmrechtsmitteilungen von Dominik Pyka zur Erfüllung dessen Veröffentlichungspflicht nach § 40 Absatz 1 Satz 1 WpHG vorgenommen.

The Social Chain AG hat vier Veröffentlichungen bzgl. Stimmrechtsmitteilungen vom 30. April 2024 nach § 40 Absatz 1 Satz 1 WpHG unterlassen.

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