Erscheinung:17.07.2024 | Thema Maßnahmen Bekanntmachung zur The Social Chain AG
The Social Chain AG: BaFin nimmt Veröffentlichungen im Wege der Selbstvornahme vor.
Die BaFin hat am 15. Juli 2024 im Wege der Selbstvornahme gemäß § 6 Absatz 14 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) für The Social Chain AG vier Veröffentlichungen bzgl. Stimmrechtsmitteilungen von Dominik Pyka zur Erfüllung dessen Veröffentlichungspflicht nach § 40 Absatz 1 Satz 1 WpHG vorgenommen.
The Social Chain AG hat vier Veröffentlichungen bzgl. Stimmrechtsmitteilungen vom 30. April 2024 nach § 40 Absatz 1 Satz 1 WpHG unterlassen.