Erscheinung:23.05.2024 | Thema Maßnahmen Bekanntmachung zur Baader Bank AG
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat gegenüber der Baader Bank AG mit Schreiben vom 17. Mai 2024 angeordnet,
- dass sie geeignete Vorkehrungen trifft, um Kundenaufträge nach den Vorgaben des § 69 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) unverzüglich auszuführen,
- dass die Bank gemäß § 69 Absatz 3 WpHG in Verbindung mit Artikel 67 Absatz 1 Buchstabe b) der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 den aufgetretenen Bearbeitungsrückstand bei Depotaufträgen abbaut und
- für den Fall, dass das Institut den Bearbeitungsrückstand nicht rechtzeitig abbaut, ein Zwangsgeld in Höhe von 200.000 Euro angedroht.
Die Anordnungen ergehen auf Grundlage des § 6 Absatz 2 Satz 1 und 2 WpHG.
Der Bescheid ist noch nicht bestandskräftig.
Die Veröffentlichung erfolgt aufgrund des § 126 Absatz 1 WpHG.