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Erscheinung:23.05.2024 | Thema Maßnahmen Bekanntmachung zur Baader Bank AG

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat gegenüber der Baader Bank AG mit Schreiben vom 17. Mai 2024 angeordnet,

  1. dass sie geeignete Vorkehrungen trifft, um Kundenaufträge nach den Vorgaben des § 69 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) unverzüglich auszuführen,
  2. dass die Bank gemäß § 69 Absatz 3 WpHG in Verbindung mit Artikel 67 Absatz 1 Buchstabe b) der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 den aufgetretenen Bearbeitungsrückstand bei Depotaufträgen abbaut und
  3. für den Fall, dass das Institut den Bearbeitungsrückstand nicht rechtzeitig abbaut, ein Zwangsgeld in Höhe von 200.000 Euro angedroht.

Die Anordnungen ergehen auf Grundlage des § 6 Absatz 2 Satz 1 und 2 WpHG.

Der Bescheid ist noch nicht bestandskräftig.

Die Veröffentlichung erfolgt aufgrund des § 126 Absatz 1 WpHG.

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