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Erscheinung:06.05.2024, Stand:geändert am 28.05.2024 | Thema Maßnahmen Bekanntmachung zur ZhongDe Waste Technology AG

Die BaFin hat zur Durchsetzung einer Anordnung der Erfüllung der Finanzberichterstattungspflichten aus §§ 114 ff. des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) am 24. April 2024 gegenüber der ZhongDe Waste Technology AG Zwangsgelder in Höhe von insgesamt 141.250 Euro festgesetzt.

Die ZhongDe Waste Technology AG hat gegen die Pflichten aus § 114 Absatz 1 Sätze 2 und 3 WpHG in Bezug auf die Jahresfinanzinformationen für das Geschäftsjahr 2022 sowie aus § 115 Absatz 1 Sätze 1-4 WpHG in Bezug auf den Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2023 verstoßen und die BaFin hat die Erfüllung dieser Pflichten mit Bescheid vom 9. Februar 2024 angeordnet (vgl. Bekanntmachung der BaFin vom 22. Februar 2024). Der Anordnung wurde nicht Folge geleistet.

Der Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

Aktualisierung (28.05.2024):
Der Bescheid ist bestandskräftig.

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