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Erscheinung:28.03.2024 | Thema Maßnahmen Herr Zongbin Li / Nakiki SE: BaFin nimmt Stimmrechtsmitteilung im Wege der Selbstvornahme vor

Die Finanzaufsicht BaFin hat am 26 März 2024 eine Stimmrechtsmitteilung für Herrn Zongbin Li vorgenommen. Herr Zongbin Li hatte es unterlassen, seine Stimmrechtsanteile an der Nakiki SE anzuzeigen.

Die BaFin hat am 26. März 2024 im Wege der Selbstvornahme gemäß § 6 Absatz 14 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) für Herrn Zongbin Li eine Stimmrechtsmitteilung betreffend der Nakiki SE zur Erfüllung dessen Meldepflicht nach §§ 33 ff. des WpHG vorgenommen.

Herr Zongbin Li hat eine Stimmrechtsmitteilung nach §§ 33 ff. WpHG zum 9. Januar 2024 unterlassen.

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