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Erscheinung:20.03.2024, Stand:geändert am 27.03.2024 | Thema Maßnahmen Bekanntmachung zur MTU Aero Engines AG

Die Finanzaufsicht BaFin hat am 1. März 2024 eine Geldbuße in Höhe von 510.000 Euro gegen die MTU Aero Engines AG festgesetzt.

Der Sanktion lag ein Verstoß gegen Artikel 17 Absatz 1 Unterabsatz 1 der Marktmissbrauchsverordnung (Market Abuse Regulation - MAR) zugrunde. Die MTU Aero Engines AG hatte eine Insiderinformation nicht unverzüglich bekanntgemacht.

Das Unternehmen kann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.

Aktualisierung: 27.03.2024

Das Unternehmen hat am 21. März 2024 gegen den Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt.

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