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Erscheinung:20.03.2024, Stand:geändert am 27.03.2024 | Thema Maßnahmen MTU Aero Engines AG: BaFin setzt Geldbuße fest

Die Finanzaufsicht BaFin hat am 1. März 2024 eine Geldbuße in Höhe von 510.000 Euro gegen die MTU Aero Engines AG festgesetzt. Das Unternehmen hatte gegen die Marktmissbrauchsverordnung (Market Abuse RegulationMAR) verstoßen. Es hatte eine Insiderinformation nicht unverzüglich bekanntgegeben.

Das Unternehmen kann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.

Zum Hintergrund: Unternehmen wie die MTU Aero Engines AG, die ihren Sitz in Deutschland haben und hier am organisierten Markt Wertpapiere und andere Finanzinstrumente emittieren, unterliegen der Ad-hoc-Publizitätspflicht. Sie müssen also Insiderinformationen sofort veröffentlichen. Darunter versteht man Informationen, die nicht öffentlich bekannt sind, die aber den Kurs eines Finanzinstruments erheblich beeinflussen können, falls sie bekannt werden. Verankert ist die Ad-hoc-Publizitätspflicht in der MAR.

Dass Insiderinformationen sofort veröffentlicht werden, ist aus mehreren Gründen wichtig: Es soll verhindert werden, dass sich Insider mit ihrem Wissensvorsprung beim Handel mit Wertpapieren und anderen Finanzinstrumenten Vorteile verschaffen. Und es soll dafür gesorgt werden, dass Anlegerinnen und Anleger bei ihren Investitionsentscheidungen nicht irregeführt werden.

Wenn ein Unternehmen eine Insiderinformation nicht unverzüglich veröffentlicht, verstößt es gegen die MAR, konkret gegen Artikel 17 Absatz 1 Unterabsatz 1. Die BaFin kann dies mit einer Geldbuße ahnden. Diese beträgt maximal 2,5 Millionen Euro oder bis zu zwei Prozent des Gesamtumsatzes.

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