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Erscheinung:22.02.2024, Stand:geändert am 19.03.2024 | Thema Maßnahmen Bekanntmachung zur ZhongDe Waste Technology AG

Die BaFin hat am 9. Februar 2024 gegenüber der ZhongDe Waste Technology AG die Erfüllung der Finanzberichterstattungspflichten nach §§ 114 ff. des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) angeordnet und Zwangsgelder in Höhe von insgesamt 141.250 Euro angedroht.

Die ZhongDe Waste Technology AG hat gegen die Pflichten aus § 114 Absatz 1 Sätze 2 und 3 WpHG in Bezug auf die Jahresfinanzinformationen für das Geschäftsjahr 2022 sowie aus § 115 Absatz 1 Sätze 1-4 WpHG in Bezug auf den Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2023 verstoßen.

Der Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

Aktualisierung (19.03.2024):

Der Bescheid ist bestandskräftig.

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