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Erscheinung:18.12.2020, Stand:geändert am 10.01.2025 | Thema Maßnahmen Quirin Privatbank AG: BaFin setzt Geldbuße fest

Die BaFin hat am 8. Dezember 2020 eine Geldbuße in Höhe von 210.000 Euro gegen die Quirin Privatbank AG festgesetzt.

Der Sanktion lag ein Verstoß gegen § 130 Absatz 1 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) in Verbindung mit § 64 Absatz 3 Satz 2 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) zugrunde.

Die Quirin Privatbank AG hatte Geschäfte im Rahmen der Finanzportfolioverwaltung getätigt, die nach den eingeholten Informationen für die Kunden nicht geeignet waren.

Das Unternehmen hat am 14. Dezember 2020 gegen den Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt.

Aktualisierung (10.01.2025):

Als Ergebnis der mündlichen Verhandlung hat das Amtsgericht Frankfurt am Main mit Urteil vom 3. Mai 2023 gegen die Quirin Privatbank AG nach Erörterung der Sach- und Rechtslage eine Geldbuße in Höhe von 210.000 Euro festgesetzt. Das Urteil ist rechtskräftig.

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