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Erscheinung:17.03.2020, Stand:geändert am 15.04.2020 | Thema Maßnahmen BNP Paribas Asset Management Holding S.A.: BaFin setzt Geldbuße fest

Die BaFin hat am 16. März 2020 eine Geldbuße in Höhe von 125.000 Euro gegen die BNP Paribas Asset Management Holding S.A. festgesetzt.

Der Sanktion lag ein Verstoß gegen § 130 Absatz 1 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) in Verbindung mit § 21 Absatz 1 Satz 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) alte Fassung und § 33 Absatz 1 Satz 1 WpHG zugrunde. Die BNP Paribas Asset Management Holding S.A. hatte Stimmrechtsmitteilungen nicht rechtzeitig abgegeben.

Das Unternehmen kann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.

Aktualisierung (15.04.2020):

Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig.

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