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Erscheinung:23.12.2019, Stand:geändert am 07.11.2022 | Thema Maßnahmen Elanix Biotechnologies AG: BaFin setzt Geldbußen fest

Die BaFin hat am 9. Dezember 2019 Geldbußen in Höhe von 150.000 Euro gegen die Elanix Biotechnologies AG festgesetzt.

Der Sanktion lagen Verstöße gegen § 115 Absatz 1 Satz 1 und 2 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) zugrunde.

Die Elanix Biotechnologies AG hatte der Öffentlichkeit den Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2018 nicht zur Verfügung gestellt.

Die Elanix Biotechnologies AG hatte keine Bekanntmachung darüber veröffentlicht, ab welchem Zeitpunkt und unter welcher Internetadresse der Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2018 zusätzlich zu seiner Verfügbarkeit im Unternehmensregister öffentlich zugänglich war.

Das Unternehmen hat am 20. Dezember 2019 gegen den Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt.

Aktualisierung (17.06.2020):

Aufgrund neuer Informationen von Seiten des Unternehmens wurde der Bußgeldbescheid vom 9. Dezember 2019 zurückgenommen. Die BaFin hat am 26. Mai 2020 einen neuen Bußgeldbescheid erlassen und wegen der genannten Verstöße geringere Geldbußen in Höhe von 45.000 Euro festgesetzt.

Das Unternehmen hat am 12. Juni 2020 gegen den Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt.

Aktualisierung (07.11.2022):

Am 28. September 2022 wurde der Einspruch durch Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main verworfen. Das Urteil ist rechtskräftig.

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