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Erscheinung:16.12.2019, Stand:geändert am 03.01.2020 | Thema Maßnahmen United Power Technology AG: BaFin setzt Geldbuße fest

Die BaFin hat am 3. Dezember 2019 eine Geldbuße in Höhe 260.000 Euro gegen die United Power Technology AG festgesetzt.

Der Sanktion lag ein Verstoß gegen § 114 Absatz 1 Satz 2 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) zugrunde. Die United Power Technology AG hatte keine Bekanntmachung darüber veröffentlicht, ab welchem Zeitpunkt und unter welcher Internetadresse die in § 114 Absatz 2 WpHG genannten Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2018 zusätzlich zu ihrer Verfügbarkeit im Unternehmensregister öffentlich zugänglich waren.

Das Unternehmen kann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.

Aktualisierung (03.01.2020):

Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig.

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