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Erscheinung:26.11.2019, Stand:geändert am 17.12.2019 | Thema Maßnahmen Panamax Aktiengesellschaft: BaFin setzt Geldbußen fest

Die BaFin hat am 21.11.2019 Geldbußen in Höhe von 146.000 Euro gegen die Panamax Aktiengesellschaft festgesetzt.

Der Sanktion lagen Verstöße gegen § 40 Absatz 1 Satz 1, § 114 Absatz 1 Satz 2 WpHG, § 115 Absatz 1 Satz 1 und 2 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) zugrunde.

Die Panamax Aktiengesellschaft hatte eine Stimmrechtsveröffentlichung nicht rechtzeitig vorgenommen.

Die Panamax Aktiengesellschaft hatte keine Bekanntmachung darüber veröffentlicht, ab welchem Zeitpunkt und unter welcher Internetadresse die in § 114 Absatz 2 WpHG genannten Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2017 zusätzlich zu ihrer Verfügbarkeit im Unternehmensregister öffentlich zugänglich waren.

Die Panamax Aktiengesellschaft hatte der Öffentlichkeit den Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2018 nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt.

Die Panamax Aktiengesellschaft hatte die Bekanntmachung darüber, ab welchem Zeitpunkt und unter welcher Internetadresse der Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2018 zusätzlich zu seiner Verfügbarkeit im Unternehmensregister öffentlich zugänglich war, nicht rechtzeitig veröffentlicht.

Das Unternehmen kann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.

Aktualisierung (17.12.2019):

Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig.

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