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Erscheinung:11.12.2019, Stand:geändert am 02.01.2020 | Thema Maßnahmen Elanix Biotechnologies AG: BaFin setzt Zwangsgelder fest

Die BaFin hat zur Durchsetzung einer Anordnung der Erfüllung der Finanzberichterstattungspflichten aus §§ 114 ff. des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) am 26. November 2019 gegen die Elanix Biotechnologies AG Zwangsgelder in Höhe von 565.000 Euro festgesetzt.

Wie die BaFin bereits bekannt machte, hat die Elanix Biotechnologies AG gegen die Pflichten aus § 114 Absatz 1 Sätze 2 und 3 WpHG in Bezug auf die Jahresfinanzinformationen für das Geschäftsjahr 2018 sowie aus § 115 Absatz 1 WpHG in Bezug auf den Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2018 verstoßen und die BaFin hat die Erfüllung dieser Pflichten mit Bescheid vom 2. September 2019 angeordnet. Der Anordnung wurde nicht Folge geleistet.

Der Zwangsgeldfestsetzungsbescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

Aktualisierung (02.01.2020):

Das Unternehmen hat am 20. Dezember 2019 gegen den Zwangsgeldfestsetzungsbescheid Widerspruch erhoben.

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