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Erscheinung:11.11.2019, Stand:geändert am 19.04.2021 | Thema Maßnahmen Finanzberichterstattung: Bundesamt für Justiz verhängt Ordnungsgeld gegen SLEEPZ AG

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 25. September 2019 ein Ordnungsgeld in Höhe von 2.500 Euro zulasten der SLEEPZ AG festgesetzt.

Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) zugrunde. Die SLEEPZ AG hatte die Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2018 nicht beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht. Rechtsgrundlage für die Sanktion ist § 335 HGB.

Die Gesellschaft hat Beschwerde gegen die Ordnungsgeldentscheidung eingelegt.

Aktualisierung (19.04.2021):

Die Gesellschaft hat ihre Beschwerde gegen die Ordnungsgeldentscheidung zurückgenommen. Die Ordnungsgeldentscheidung ist bestandskräftig.

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