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Erscheinung:04.11.2019, Stand:geändert am 22.11.2019 | Thema Maßnahmen Finanzberichterstattung: Bundesamt für Justiz verhängt Ordnungsgeld gegen die Delticom AG

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 8. Oktober 2019 ein Ordnungsgeld in Höhe von 2.500 Euro zulasten der Delticom AG festgesetzt.

Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) zugrunde. Die Delticom AG hatte die Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2018 nicht beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht. Rechtsgrundlage für die Sanktion ist § 335 HGB.

Die Gesellschaft kann gegen die Ordnungsgeldentscheidung Beschwerde einlegen.

Aktualisierung (22.11.2019):

Die Gesellschaft hat gegen die Ordnungsgeldentscheidung keine Beschwerde eingelegt.

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