BaFin - Navigation & Service

Erscheinung:29.10.2019, Stand:geändert am 13.11.2019 | Thema Maßnahmen Godewind AG: BaFin setzt Geldbuße fest

Die BaFin hat am 23. Oktober 2019 eine Geldbuße in Höhe von 270.000 Euro gegen die Godewind AG festgesetzt.

Der Sanktion lag ein Verstoß gegen § 115 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit § 115 Absatz 2 Nr. 3 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) zugrunde. Die Godewind AG hatte der Öffentlichkeit den Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2018 teilweise nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt.

Das Unternehmen kann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.

Aktualisierung (13.11.2019):

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Zusatzinformationen

Fanden Sie den Beitrag hilfreich?

Wir freuen uns über Ihr Feedback

Es hilft uns, die Webseite kontinuierlich zu verbessern und aktuell zu halten. Bei Fragen, für deren Beantwortung wir Sie kontaktieren sollen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular. Hinweise auf tatsächliche oder mögliche Verstöße gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften richten Sie bitte an unsere Hinweisgeberstelle.

Wir freuen uns über Ihr Feedback