Erscheinung:29.10.2019, Stand:geändert am 13.11.2019 | Thema Maßnahmen Godewind AG: BaFin setzt Geldbuße fest
Die BaFin hat am 23. Oktober 2019 eine Geldbuße in Höhe von 270.000 Euro gegen die Godewind AG festgesetzt.
Der Sanktion lag ein Verstoß gegen § 115 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit § 115 Absatz 2 Nr. 3 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) zugrunde. Die Godewind AG hatte der Öffentlichkeit den Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2018 teilweise nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt.
Das Unternehmen kann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.
Aktualisierung (13.11.2019):
Der Bescheid ist rechtskräftig.