Erscheinung:24.07.2024 Konsultation 07/2024 - Siebte Verordnung zur Änderung von Verordnungen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz
Konsultation 07/2024 - Siebte Verordnung zur Änderung von Verordnungen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellt den beigefügten Entwurf für die
„Siebte Verordnung zur Änderung von Verordnungen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz“
zur öffentlichen Konsultation.
Stellungnahmen zu dem Konsultationsentwurf können unter Angabe des Betreffs „Stellungnahme im Rahmen der Konsultation 07/2024 (GZ: VA 53-FR 9020/00007#00001)“ bis zum 21.08.2024 ausschließlich per E-Mail an Konsultation-07-24@bafin.de erfolgen.
Es ist beabsichtigt, die eingereichten Stellungnahmen im Internet zu veröffentlichen. Sollten Sie mit einer Veröffentlichung Ihrer Stellungnahme oder deren Weitergabe an Dritte nicht einverstanden sein, teilen Sie dies bitte in Ihrer E-Mail mit.
Die BaFin plant, das nationale Berichtswesen im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung auf das Meldeformat XBRL (eXtensible Business Reporting Language) umzustellen, einschließlich damit zusammenhängender Folgeanpassungen. Hierzu sollen die Versicherungsberichterstattungs-Verordnung, Kapitalausstattungs-Verordnung und Pensionsfonds-Aufsichtsverordnung für Unternehmen unter Bundesaufsicht geändert werden. Des Weiteren sind auch einige inhaltliche Anpassungen beabsichtigt, insbesondere:
- Einführung einer Berichtspflicht zu Cyberversicherungen
- Wiedereinführung der ehemaligen Nachweisung 271 (Gewinnzerlegung bei Pensionskassen) in reduzierter Form
- Teilweise Vereinheitlichung bzw. Verkürzung von Einreichungsfristen
Die Änderungen sollen erstmalig Anwendung finden auf Einreichungen für Geschäftsjahre bzw. Quartale, die nach dem 31. Dezember 2024 enden.
Zur technischen Umstellung in den Unternehmen wird diesen demnächst Gelegenheit zu Einreichungen in einer Testumgebung geben.
Im Zuge der geplanten Umstellung des nationalen Berichtswesens sollen auch Rechtsquellen unterhalb der Verordnungsebene angepasst werden – diese werden zu einem späteren Zeitpunkt separat konsultiert bzw. zu den geplanten Änderungen angehört.