Erscheinung:09.07.2024 | Thema Geldwäschebekämpfung Konsultation 06/2024 - Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz gemäß § 51 Absatz 8 GwG
Konsultation des Entwurfs der Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz gemäß § 51 Absatz 8 GwG
Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei stelle ich den Entwurf einer aktualisierten Fassung der „Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz“ zur Konsultation.
Diese Fassung soll die bisherigen Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz (GwG) ersetzen. Mit der Aktualisierung komme ich meinem gesetzlichen Auftrag gemäß § 51 Absatz 8 GwG nach.
Die Hinweise gelten für alle Verpflichteten nach dem Geldwäschegesetz, die unter der Aufsicht der Bundesanstalt stehen.
Der Konsultationsentwurf enthält Formulierungen, die sich auf die aktuell im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Entwürfe zur Änderung des GwG (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz und Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz) beziehen. Die finalen Inhalte sind abhängig von dem weiteren Verlauf des Verfahrens. Neben verschiedenen Klarstellungen erfolgten auch Anpassungen, beispielsweise zu den Aktualisierungsfristen im Sinne von § 10 Absatz 1 Nr. 5 GwG.
Sie haben die Möglichkeit, der Bundesanstalt Ihre Stellungnahme zu dem Entwurf unter Angabe des Geschäftszeichens (GW 2000/00046#00003) und des Betreffs (Stellungnahme im Rahmen der Konsultation 06/2024) bis zum 9. August 2024 bitte ausschließlich per E-Mail an folgende Adresse abzugeben: Konsultation-06-24@bafin.de
Schließlich beabsichtige ich, die eingereichten Stellungnahmen im Internet zu veröffentlichen. Daher bitte ich mitzuteilen, wenn Sie mit einer Veröffentlichung Ihrer Stellungnahme oder deren Weitergabe an Dritte nicht einverstanden sind.