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Erscheinung:01.12.2023 | Geschäftszeichen ZR 3-O 1918/00135#00001 | Thema Verbraucherschutz Konsultation 16/2023 - Entwurf der Vergleichswebsitemeldeverordnung (VglWebMV)

Konsultation VglWebMV

Sehr geehrte Damen und Herren,

der anliegende Entwurf der Verordnung über die Meldungen zu Zahlungskonten für die Vergleichswebsite nach dem Zahlungskontengesetz (VglWebMV) wird zur öffentlichen Konsultation gestellt.

Die Vergleichswebsitemeldeverordnung ergänzt und konkretisiert die geplanten Änderungen der §§ 16 ff. des Zahlungskontengesetzes (ZKG), die durch Artikel 26 des Zukunftsfinanzierungsgesetzes (ZuFinG) geschaffen werden. Danach betreibt die BaFin künftig eine Vergleichswebsite für Zahlungskonten, die in Deutschland für Verbraucher angeboten werden. In der Verordnung werden die Vergleichskriterien sowie die durch die Zahlungsdienstleister an die BaFin zu meldenden Daten zu den Vergleichskriterien nach § 17 ZKG konkretisiert. Mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz wird künftig eine Meldepflicht der Zahlungsdienstleister zu den Vergleichskriterien gegenüber der BaFin eingeführt. Die Meldung der Daten zu den Vergleichskriterien soll über das bestehende MVP-Portal der BaFin erfolgen.

Sie haben die Möglichkeit, der BaFin Ihre Stellungnahme zu dem Entwurf unter Angabe des Geschäftszeichens „ZR 3-O 1918/00135#00001“ und des Betreffs „Stellungnahme im Rahmen der Konsultation 16/2023 - VglWebMV" bis zum 15.12.2023 bitte per E-Mail an die Adresse Konsultation-16-23@bafin.de abzugeben. Die Konsultation erfolgt ausschließlich im schriftlichen Verfahren. Eine mündliche Anhörung findet nicht statt.

Bitte beachten Sie die kurze Konsultationsfrist. Durch die frühzeitige Konsultation im vorgesehenen zeitlichen Rahmen kann ein zeitnahes Inkrafttreten der VglWebMV im Anschluss an das Inkrafttreten des ZuFinG sichergestellt werden. Mit Inkrafttreten der Änderungen des ZKG beginnt die Meldeverpflichtung für die Zahlungsdienstleister. Das unmittelbare Inkrafttreten der VglWebMV im Anschluss an die Änderungen des ZKG ist daher erforderlich, um den Beginn der Meldeverpflichtung an die Umsetzung des Fachverfahrens seitens Zahlungsdienstleister und der BaFin anzupassen.

Ich beabsichtige, die eingereichten Stellungnahmen auf der Homepage der BaFin im Internet zu veröffentlichen. Daher bitte ich mitzuteilen, ob Sie in die Veröffentlichung Ihrer Stellungnahme, deren Weitergabe an Dritte oder deren Verwertung ausdrücklich einwilligen.

Bitte beachten Sie für den Fall, dass Sie in die Veröffentlichung, Weitergabe oder Verwertung Ihrer Stellungnahme einwilligen, die Stellungnahme frei von personenbezogenen Daten abzugeben (zum Beispiel die Stellungnahme als Anlage zu Ihrem Anschreiben beizufügen) oder den Nachweis über die schriftlich erteilte Einwilligung der betroffenen Personen zur Veröffentlichung, Weitergabe oder Verwertung Ihrer in der Stellungnahme enthaltenen personenbezogenen Daten zu übermitteln.

Die eingegangenen Stellungnahmen werde ich konsolidieren und auswerten.


Mit freundlichen Grüßen

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