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Erscheinung:27.09.2023, Stand:geändert am 06.12.2023 Mindestanforderungen an das Risikomanagement von ZAG-Instituten – ZAG-MaRisk

Entwurf des Rundschreibens zu den Mindestanforderungen an das Risikomanagement von ZAG-Instituten – ZAG-MaRisk

Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei stelle ich den Entwurf des Rundschreibens zu den Mindestanforderungen an das Risikomanagement von ZAG-Instituten - ZAG-MaRisk zur öffentlichen Konsultation vor.

Dieses Rundschreiben richtet sich an alle Institute im Sinne des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG). Es gibt auf der Grundlage des § 27 Abs. 1 ZAG einen flexiblen und praxisnahen Rahmen für die Ausgestaltung einer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation der Institute vor. Ferner werden die Anforderungen der §§ 17 und 18 ZAG (Sicherungsanforderungen) sowie des § 26 ZAG (Auslagerung) präzisiert.

Sie haben die Möglichkeit, der Bundesanstalt Ihre Stellungnahme zu dem Entwurf unter Angabe des Geschäftszeichens "ZK 1-AZB 3000/00018#00006 und des Betreffs "Stellungnahme im Rahmen der Konsultation 11/23"

bis zum 15.01.2024 (ursprünglich 06.12.23, Verlängerung)

bitte ausschließlich per E-Mail an die Adressen Konsultation-11-23@bafin.de und B-MaRisk@bundesbank.de abzugeben.

Ich beabsichtige, die eingereichten Stellungnahmen auf der Homepage der BaFin im Internet zu veröffentlichen, um die Transparenz meines Verwaltungshandelns zu erhöhen. Daher bitte ich mitzuteilen, ob Sie in die Veröffentlichung Ihrer Stellungnahme, deren Weitergabe an Dritte oder deren Verwertung ausdrücklich einwilligen, insbesondere vor dem Hintergrund der in der Stellungnahme möglicherweise erhaltenen vertraulichen Informationen. Sollte Ihre Stellungnahme vertrauliche Informationen, insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, von gruppenangehörigen Unternehmen oder sonstigen Dritten enthalten, möchte ich Sie bitten, mir auch den Nachweis über die erteilte Einwilligung der betroffenen Personen zur Veröffentlichung, Weitergabe oder Verwertung dieser Informationen zu übermitteln.

Außerdem bitte ich Sie, Ihre Stellungnahme frei von personenbezogenen Daten abzugeben (zum Beispiel als Anlage zu Ihrem Anschreiben). Bitte beachten Sie für den Fall, dass Sie in die Veröffentlichung, Weitergabe oder Verwertung Ihrer Stellungnahme einwilligen. Sollte Sie in diesem Fall eine Stellungnahme gleichwohl mit personenbezogenen Daten abgeben wollen, möchte ich Sie bitten, zugleich den Nachweis über die erteilte Einwilligung der betroffenen Personen zur Veröffentlichung, Weitergabe oder Verwertung Ihrer in der Stellungnahme enthaltenen personenbezogenen Daten zu übermitteln.

Mit freundlichen Grüßen

Raimund Röseler

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