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Erscheinung:21.06.2023 | Thema Risikomanagement Konsultation 10/2023 - BaFin konsultiert einen Entwurf von Fragen und Antworten zur Institutsvergütungsverordnung (InstitutsVergV)

Die BaFin hat einen Entwurf von Fragen und Antworten (FAQ) zur Institutsvergütungsverordnung (InstitutsVergV) zur Konsultation gestellt. Diese sollen die am 16.02.2018 veröffentlichte Auslegungshilfe zur Institutsvergütungsverordnung (InstitutsVergV) ersetzen.

Entsprechend ihrer üblichen Praxis hat die BaFin die Leitlinien der Europäischen Bankenaufsicht (EBA) für eine solide Vergütungspolitik gemäß Richtlinie 2013/36/EU (EBA/GL/2021/04) in ihre Verwaltungspraxis übernommen. Diese Leitlinien sollen - mit den in den FAQ erläuterten geringfügigen Ausnahmen - unmittelbare Anwendung finden.

In Ergänzung zu diesen EBA-Leitlinien finden sich in dem FAQ-Entwurf Sachverhalte, die nicht von den EBA-Leitlinien erfasst sind oder bei denen die Anwendung von Proportionalitätsaspekten als notwendig erscheint. Die Änderung des Formats zu einer FAQ-Sammlung bedeutet nicht, dass die BaFin die in der bisherigen Auslegungshilfe zur InstitutsVergV beschriebene Verwaltungspraxis aufgibt, sofern sie nicht in dieser FAQ-Sammlung eine Aktualisierung erfährt.

Sie haben die Möglichkeit, Ihre Stellungnahme zu dem Entwurf unter Angabe des Geschäftszeichens "BA 54-FR 2444-2023/0002“ bis zum 04.08.2023 per E-Mail an die Adresse Konsultation-10-23@bafin.de oder postalisch – unter Verwendung des Zusatzes BA 54 – zu übersenden.

Es ist beabsichtigt, die eingereichten Stellungnahmen im Internet zu veröffentlichen. Daher bitte ich mitzuteilen, ob Sie in die Veröffentlichung Ihrer Stellungnahme, deren Weitergabe an Dritte oder deren Verwertung ausdrücklich einwilligen, insbesondere vor dem Hintergrund der in der Stellungnahme möglicherweise erhaltenen vertraulichen Informationen. Sollte Ihre Stellungnahme vertrauliche Informationen, insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, von gruppenangehörigen Unternehmen oder sonstigen Dritten enthalten, möchte ich Sie bitten, mir auch den Nachweis über die erteilte Einwilligung der betroffenen Personen zur Veröffentlichung, Weitergabe oder Verwertung dieser Informationen zu übermitteln.

Außerdem bitte ich Sie, Ihre Stellungnahme frei von personenbezogenen Daten abzugeben (zum Beispiel als Anlage zu Ihrem Anschreiben). Bitte beachten Sie für den Fall, dass Sie in die Veröffentlichung, Weitergabe oder Verwertung Ihrer Stellungnahme einwilligen: Sollten Sie in diesem Fall eine Stellungnahme gleichwohl mit personenbezogenen Daten abgeben wollen, möchte ich Sie bitten, zugleich den Nachweis über die erteilte Einwilligung der betroffenen Personen zur Veröffentlichung, Weitergabe oder Verwertung Ihrer in der Stellungnahme enthaltenen personenbezogenen Daten zu übermitteln.

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