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Erscheinung:24.02.2023 | Geschäftszeichen VA 52-I 2234-2021/0015 | Thema Fachliche Eignung Konsultation 05/2023 - Rundschreiben zur fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit von Mitgliedern der Geschäftsleitung, von Mitgliedern von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen und von Personen, die für Schlüsselaufgaben verantwortlich sind oder für Schlüsselaufgaben tätig sind, gemäß VAG

Konsultation 05/2023 - Rundschreiben zur fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit von Mitgliedern der Geschäftsleitung, von Mitgliedern von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen und von Personen, die für Schlüsselaufgaben verantwortlich sind oder für Schlüsselaufgaben tätig sind, gemäß VAG

Sehr geehrte Damen und Herren,

die BaFin stellt die folgenden drei Rundschreiben-Entwürfe zur öffentlichen Konsultation:

"Fachliche Eignung und Zuverlässigkeit von Mitgliedern der Geschäftsleitung gemäß VAG“

und

„Fachliche Eignung und Zuverlässigkeit von Mitgliedern von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen gemäß VAG“

und

„Fachliche Eignung und Zuverlässigkeit von Personen, die für Schlüsselfunktionen verantwortlich oder für Schlüsselfunktionen tätig sind, gemäß VAG“.

Die Rundschreiben sollen die bisherigen gleichnamigen Merkblätter aus dem Jahr 2018 ersetzen.

Stellungnahmen zu den Konsultationsentwürfen können mithilfe des bereitgestellten Excel-Tools unter Angabe des Betreffs „Stellungnahme im Rahmen der Konsultation 05/2023 (GZ: VA 52-I 2234-2021/0015)“ ausschließlich per E-Mail an

Konsultation-05-23@bafin.de

bis zum 31.03.2023 erfolgen.

Es ist beabsichtigt, die eingereichten Stellungnahmen im Internet zu veröffentlichen. Sollten Sie mit einer Veröffentlichung Ihrer Stellungnahme oder deren Weitergabe an Dritte nicht einverstanden sein, teilen Sie uns dies bitte an der vorgesehenen Stelle im Excel-Tool (Reiter „(1) Deckblatt“ Zelle E12) mit.

Nähere Informationen zu den Rundschreiben-Entwürfen:

Die drei Rundschreiben-Entwürfe befassen sich mit den Anzeigepflichten und Anforderungen an die fachliche Eignung und Zuverlässigkeit von

- Mitgliedern der Geschäftsleitung,
- Mitgliedern von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen und
- Personen, die für Schlüsselfunktionen verantwortlich oder für Schlüsselfunktionen tätig sind,

von unter Aufsicht der BaFin stehende Unternehmen im Geltungsbereich des VAG.

Anlage zu allen drei Rundschreiben-Entwürfen sind

- das Formular „Persönliche Erklärung mit Angaben zur Zuverlässigkeit“ und
- die „Checkliste für die einzureichenden Unterlagen“

Die Grundstruktur der bisherigen Merkblätter wurde in den einzelnen Rundschreiben-Entwürfen beibehalten. Inhaltlich ist vieles nicht neu, sondern moderate Fortentwicklung der Aufsichtspraxis. Die vorgenommenen Anpassungen beruhen insbesondere auf zahlreichen punktuellen Klarstellungen, Konkretisierungen und Ergänzungen, die auf den mit den Merkblättern gesammelten Erfahrungen beruhen bzw. erfolgten aufgrund von Gesetzesänderungen – konkret aufgrund des Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetzes (FISG) und des Zweiten Führungspositionen-Gesetz (FüPoG II).

Eine wesentliche Neuerung ist die künftige Erwartungshaltung der Aufsicht, dass Unternehmen nun konkret das Anforderungsprofil der zu besetzenden/besetzten Stelle darlegen einschließlich der Gründe, warum die (vorgesehene) Person dieses Anforderungsprofil erfüllt.

Alle vorgenommenen Änderungen in den Rundschreiben-Entwürfen nebst den beiden Anlagen gegenüber den Fassungen von 2018 können den beigefügten Vergleichsversionen entnommen werden.

Zusatzinformationen

Anlagen

Vergleichsversionen

Stellungnahmen

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