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Erscheinung:31.03.2022, Stand:geändert am 30.06.2022 | Geschäftszeichen WA 54-Wp 7115/00054#00001 Konsultation 02/2022 - Entwurf der Neufassung des Merkblattes zum Verbot von Blindpool-Konstruktionen im Vermögensanlagengesetz

Konsultation 02/2022

Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei stelle ich den Entwurf der Neufassung des Merkblattes zum Verbot von Blindpool-Konstruktionen im Vermögensanlagengesetz zur öffentlichen Konsultation vor.

Die Neufassung des Merkblattes stellt eine Erweiterung des am 11.08.2021 veröffentlichten Merkblattes zum Verbot von Blindpool-Konstruktionen im Vermögensanlagengesetz dar. Es formuliert – unter Zugrundelegung der in der Praxis aktuell vorkommenden Fälle – die erweiterten Kriterien dazu, welche Gestaltungen das Blindpool-Verbot erfasst. Dementsprechend werden hierdurch die Angaben zur Verfügung gestellt, welche in den Vermögensanlagen-Verkaufsprospekten und Vermögensanlagen-Informationsblättern erwartet werden, damit ein Anlageobjekt als „konkret“ im Sinne von § 5b Abs. 2 VermAnlG in Verbindung mit der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung (VermVerkProspV) bzw. in Verbindung mit § 13 VermAnlG für Vermögensanlagen-Informationsblätter gilt.

Es soll sicherstellen, dass dem Markt auch weiterhin einheitliche Kriterien vorgegeben werden und dass nur solche Prospekte und Vermögensanlagen-Informationsblätter bei der BaFin eingereicht und gebilligt werden, die diesen Kriterien entsprechen.

Sie haben die Möglichkeit, der Bundesanstalt Ihre Stellungnahme zu dem Entwurf unter Angabe des Geschäftszeichens „WA 54-Wp 7115/00054#00001“ und des Betreffs „Stellungnahme im Rahmen der Konsultation 02/2022“ bis zum 14. April 2022 bitte ausschließlich per E-Mail an die Adresse
Konsultation-02-22@bafin.de abzugeben.

Ich beabsichtige, die uns zugeleiteten Stellungnahmen im Internet zu veröffentlichen, um die Transparenz meines Verwaltungshandelns zu erhöhen. Daher bitte ich mitzuteilen, ob Sie in die Veröffentlichung Ihrer Stellungnahme, deren Weitergabe an Dritte oder deren Verwertung ausdrücklich einwilligen, insbesondere vor dem Hintergrund der in der Stellungnahme möglicherweise enthaltenen vertraulichen Informationen. Sollte Ihre Stellungnahme vertrauliche Informationen, insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, von gruppenangehörigen Unternehmen oder sonstigen Dritten enthalten, möchte ich Sie bitten, mir auch den Nachweis über die erteilte Einwilligung der betroffenen Personen zur Veröffentlichung, Weitergabe oder Verwertung dieser Informationen zu übermitteln.

Außerdem bitte ich Sie, Ihre Stellungnahme frei von personenbezogenen Daten abzugeben (zum Beispiel als Anlage zu Ihrem Anschreiben). Bitte beachten Sie für den Fall, dass Sie in die Veröffentlichung, Weitergabe oder Verwertung Ihrer Stellungnahme einwilligen: Sollten Sie in diesem Fall eine Stellungnahme gleichwohl mit personenbezogenen Daten abgeben wollen, möchte ich Sie bitten, zugleich den Nachweis über die erteilte Einwilligung der betroffenen Personen zur Veröffentlichung, Weitergabe oder Verwertung Ihrer in der Stellungnahme enthaltenen personenbezogenen Daten zu übermitteln.

Mit freundlichen Grüßen

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