BaFin - Navigation & Service

Erscheinung:03.12.2021, Stand:geändert am 08.11.2022 | Geschäftszeichen GIT 3-FR 1903-2019/0006 Konsultation der Verordnung über die Anzeigen von Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds zur Ausgliederung von Funktionen und Versicherungstätigkeiten

Konsultation 21/2021

Wichtige Hinweise

Entgegen der ursprünglichen Planungen wird die Versicherungs-Ausgliederungsanzeigenverordnung nicht bereits am 01.01.2022 in Kraft treten. Für die beaufsichtigten Unternehmen bedeutet dies, dass bis zum Inkrafttreten der Versicherungs-Ausgliederungsanzeigenverordnung die gesetzlichen Regelungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes sowie die bestehende Verwaltungspraxis im Hinblick auf die Anzeigen nach § 47 Nr. 8 und 9 VAG unverändert fortgelten.

Das neue Fachverfahren des MVP-Portals zur Anzeige von Auslagerungen wird erst mit Inkrafttreten der Anzeigenverordnungen live geschaltet. Sie haben jedoch in der Zwischenzeit weiterhin die Möglichkeit, sich für dieses Verfahren freischalten zu lassen. Zudem haben interessierte Unternehmen die Möglichkeit, das neue Fachverfahren des MVP-Portals bis Inkrafttreten der Anzeigenverordnungen über die Homepage der BaFin zu testen. Bitte beachten Sie, dass Sie sich für das Testverfahren „TEST: Anzeige von Auslagerungen“ gesondert freischalten lassen müssen.

Sehr geehrte Damen und Herren,

durch das Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz vom 3. Juni 2021 wurde in § 34 Abs. 3 VAG die Ermächtigung für eine Rechtsverordnung zur Ausgestaltung des Anzeigeverfahrens bzgl. der Ausgliederungen von Funktionen und Versicherungstätigkeiten geschaffen. Die Anzeigepflicht zielt darauf ab, der BaFin einen umfassenden Überblick über die ausgegliederten Funktionen und Versicherungstätigkeiten der beaufsichtigten Versicherungsunternehmen im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 1 des Versicherungsaufsichtsgesetzes, die der Aufsicht durch die BaFin unterliegen und keine kleinen Versicherungsunternehmen im Sinne des § 211 des Versicherungsaufsichtsgesetzes oder Sterbekassen sind, und Pensionsfonds zu verschaffen.

Hintergrund ist der Umstand, dass die Ausgliederung wichtiger Funktionen und Versicherungstätigkeiten auf Dienstleister die Gefahr birgt, dass die bei Dienstleistern entstehenden Risiken nicht mehr ausreichend überwacht werden können. In der Folge kann diesen Risiken nicht adäquat begegnet werden. In der Vergangenheit hat sich aber auch gezeigt, dass Dienstleister verstärkt sektorübergreifend ihre Dienstleistungen anbieten. Durch diese Kumulation von Ausgliederungen auf einzelne Dienstleister entstehen weiterhin Konzentrationsrisiken für den gesamten Finanzmarkt, die mittels der Anzeigepflicht identifizierbar gemacht werden sollen, um sie (falls erforderlich) insbesondere im Krisenfall möglichst schnell eindämmen zu können. Dazu bedarf es einerseits einer detaillierten Erfassung der Daten, die in Verbindung mit den einzelnen Ausgliederungen stehen, und andererseits einer systematischen Auswertbarkeit dieser Daten.

Um dieses Ziel zu erreichen, hat die BaFin die notwendigen genaueren Bestimmungen über die zur Erfüllung dieser Anzeigepflicht notwendigen Angaben sowie deren Übermittlung in dem Referentenentwurf „Verordnung über die Anzeigen von Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds zur Ausgliederung von Funktionen und Versicherungstätigkeiten“ konkretisiert (siehe Anlage).

Ich bitte Sie, bei Bedarf der BaFin schriftliche Stellungnahmen zum angefügten Referentenentwurf bis zum 23.12.2021 postalisch oder elektronisch (per E-Mail an Konsultation-21-21@bafin.de) zukommen zu lassen. Die Konsultation soll ausschließlich im schriftlichen Verfahren erfolgen; eine mündliche Anhörung soll nicht stattfinden.

Im Anschluss an dieses Konsultationsverfahren wird die BaFin die eingegangenen Stellungnahmen bewerten und konsolidieren. Darüber hinaus ist vorgesehen, die eingegangenen Stellungnahmen auf der Website der BaFin zu veröffentlichen, soweit die Verfasserinnen und Verfasser der Stellungnahmen keine Einwände dagegen vorbringen.

Ich freue mich auf Ihre fachliche Unterstützung und bin zuversichtlich, dass die Konkretisierung der Pflicht zur Anzeige wichtiger Funktionen und Versicherungstätigkeiten in der Versicherungs-Ausgliederungsanzeigenverordnung den aktuellen Risiken im Zusammenhang mit Ausgliederungen begegnet und zugleich Ihnen die Umsetzung dieser Pflicht erleichtert.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Frank Grund

Zusatzinformationen

Fanden Sie den Beitrag hilfreich?

Wir freuen uns über Ihr Feedback

Es hilft uns, die Webseite kontinuierlich zu verbessern und aktuell zu halten. Bei Fragen, für deren Beantwortung wir Sie kontaktieren sollen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular. Hinweise auf tatsächliche oder mögliche Verstöße gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften richten Sie bitte an unsere Hinweisgeberstelle.

Wir freuen uns über Ihr Feedback