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Erscheinung:02.06.2021 | Geschäftszeichen AG 2-FR 1903-2021/0001 | Thema Sanierung/Abwicklung Konsultation 08/2021 (MREL-Rundschreiben)

Entwurf des Rundschreibens zur Festlegung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten (MREL) für Institute und gruppenangehörige Unternehmen, für die der Abwicklungsplan eine Liquidation im Rahmen eines Insolvenzverfahrens vorsieht (MREL-Rundschreiben)

Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei stelle ich den Entwurf des Rundschreibens zur Festlegung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten (MREL) für Institute und gruppenangehörige Unternehmen, für die der Abwicklungsplan eine Liquidation im Rahmen eines Insolvenzverfahrens vorsieht (MREL-Rundschreiben) zur Konsultation. Es handelt sich hierbei um die Erweiterung des am 20. August 2019 veröffentlichten Rundschreibens 12/2019 (A) „Festlegung des Mindestbetrages an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten für Institute, bei denen die Durchführung eines Insolvenzverfahrens als Abwicklungsstrategie glaubwürdig und durchführbar ist“.

Das geplante Rundschreiben beschreibt die Verwaltungspraxis der BaFin im Hinblick auf die Festlegung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten nach Artikel 12 Absatz 3 SRM-VO und das Verlangen der Einhaltung dieser Mindestanforderungen gemäß § 49 Absatz 1 SAG für Institute und gruppenangehörige Unternehmen, für die der Abwicklungsplan eine Liquidation im Rahmen eines Insolvenzverfahrens vorsieht und für die die BaFin im Rahmen der Abwicklungsplanung zu dem Schluss gekommen ist, dass eine Beschränkung der Mindestanforderungen an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten auf bestehende Eigenmittelanforderungen nach Artikel 92 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) und Artikel 104a der Richtlinie 2013/36/EU bzw. § 6c des Kreditwesengesetzes (KWG) ausreichend ist.

Die wesentlichen Änderungen beruhen auf dem zum 28. Dezember 2020 in Kraft getretenen Risikoreduzierungsgesetz (RiG), welches insbesondere angepasste Regelungen zur Berechnung und Festlegung der Mindestanforderungen an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten enthält.

Der Erfüllungsaufwand zu dem Rundschreiben stellt sich wie folgt dar:

Zusätzlicher neuer Erfüllungsaufwand, welcher nicht bereits durch die geltenden Bestimmungen der Verordnung (EU) 806/2014 vom 15. Juli 2014 und durch das Gesetz zur Sanierung und Abwicklung von Instituten und Finanzgruppen (Sanierungs- und Abwicklungsgesetz - SAG) sowie durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinien (EU) 2019/878 und (EU) 2019/879 zur Reduzierung von Risiken und zur Stärkung der Proportionalität im Bankensektor (Risikoreduzierungsgesetz – RiG) vorgegeben ist, entsteht durch dieses Rundschreiben weder für die Institute noch für die BaFin.

Im Einzelnen:

Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger:
Für Bürgerinnen und Bürger entsteht kein Erfüllungsaufwand.

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft:
Der Entwurf selbst führt nicht zu erhöhtem Erfüllungsaufwand. Zusätzliche Bürokratiekosten aus Informationspflichten entstehen für die Institute nicht.

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung:
Für die BaFin, den Bund und die Kommunen entsteht kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand.

Sie haben die Möglichkeit, der BaFin Ihre Stellungnahme zu dem Entwurf unter Angabe des Geschäftszeichens „AG 2-FR 1903-2021/0001“ und des Betreffs „Stellungnahme im Rahmen der Konsultation 08-2021 bis zum 30.06.2021 bitte ausschließlich per E-Mail an die Adresse Konsultation-08-21@bafin.de abzugeben.

Ich beabsichtige, die eingereichten Stellungnahmen auf der Homepage der BaFin im Internet zu veröffentlichen, um die Transparenz meines Verwaltungshandelns zu erhöhen. Daher bitte ich mitzuteilen, ob Sie in die Veröffentlichung Ihrer Stellungnahme, deren Weitergabe an Dritte oder deren Verwertung ausdrücklich einwilligen, insbesondere vor dem Hintergrund der in der Stellungnahme möglicherweise erhaltenen vertraulichen Informationen. Sollte Ihre Stellungnahme vertrauliche Informationen, insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, von gruppenangehörigen Unternehmen oder sonstigen Dritten enthalten, möchte ich Sie bitten, mir auch den Nachweis über die erteilte Einwilligung der betroffenen Personen zur Veröffentlichung, Weitergabe oder Verwertung dieser Informationen zu übermitteln.

Außerdem bitte ich Sie, Ihre Stellungnahme frei von personenbezogenen Daten abzugeben (zum Beispiel als Anlage zu Ihrem Anschreiben). Bitte beachten Sie für den Fall, dass Sie in die Veröffentlichung, Weitergabe oder Verwertung Ihrer Stellungnahme einwilligen: Sollten Sie in diesem Fall eine Stellungnahme gleichwohl mit personenbezogenen Daten abgeben wollen, möchte ich Sie bitten, zugleich den Nachweis über die erteilte Einwilligung der betroffenen Personen zur Veröffentlichung, Weitergabe oder Verwertung Ihrer in der Stellungnahme enthaltenen personenbezogenen Daten zu übermitteln.

Mit freundlichen Grüßen

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