Erscheinung:12.04.2021 | Thema Risikomanagement Konsultation 03/2021 - ZAIT
Konsultation eines geplanten Rundschreibens "Zahlungsdiensteaufsichtliche Anforderungen an die IT von Zahlungs- und E-Geld-Instituten - ZAIT" (Konsultation 03/2021)
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit dem Rundschreiben Zahlungsdiensteaufsichtliche Anforderungen an die IT von Zahlungs- und E-Geld-Instituten (ZAIT) werden die IT-Anforderungen speziell für diese Institute konkretisiert. Die Anforderungen orientieren sich sehr nah an den bereits existierenden IT-Anforderungen für Banken (BAIT) und beinhalten insbesondere die EBA Anforderungen aus den EBA-Leitlinien für IKT und Sicherheitsrisikomanagement (GL/2017/17) sowie den EBA-Leitlinien zu Auslagerungen (GL/2019/02).
Die derzeit für die Rundschreiben MaRisk und BAIT diskutierten Änderungen wurden in diesem Rundschreiben soweit möglich bereits berücksichtigt.
Sie können zum ZAIT-Entwurf bis zum 14.05.2021 schriftlich Stellung nehmen. Stellungnahmen senden Sie bitte ausschließlich elektronisch an die E-Mailadressen von BaFin (Konsultation-ZAIT@bafin.de) und Deutscher Bundesbank (B34_MaRisk-BAIT@bundesbank.de). Bitte beachten Sie, dass wir beabsichtigen die eingegangenen Stellungnahmen nach Abschluss des Konsultationsverfahrens auf der Website der BaFin und der Deutschen Bundesbank zu veröffentlichen, soweit die Verfasser der Stellungnahmen keine Einwände dagegen vorbringen.
Die fristgerecht eingereichten Stellungnahmen wird die BaFin in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bundesbank bewerten und konsolidieren. Über das Ergebnis des Konsultationsverfahrens und dessen Auswertung werden wir Ihren Interessenvertretern vor der Veröffentlichung der ZAIT informieren.
Ich freue mich auf Ihre fachliche Unterstützung und bin zuversichtlich, dass auch künftig im Rundschreiben zu den ZAIT praxisnahe Anforderungen formuliert sein werden, die den aktuellen Risiken und Bedürfnissen der betroffenen Institute entsprechen.
Mit freundlichen Grüßen
Raimund Röseler